← Zurück zum Onboarding
BUSINEEDS

Lizenzvertrag & Plattformlizenz

Allgemeine Bedingungen · Stand: Mai 2026

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Thomas Wahl (BUSINEEDS) als Auftragnehmer/Lizenzgeber und dem Klienten als Lizenznehmer. Die konkreten Parteien, Konditionen und Daten werden im Onboarding-Formular individuell festgehalten und sind Bestandteil der Vereinbarung.

§ 1 — Aufbau-Phase

Thomas erbringt folgende Leistungen in der Aufbau-Phase ohne gesonderte Vergütung (sofern nicht anders vereinbart): • Einrichtung und Konfiguration eines dedizierten Servers (Anbieter Hetzner Cloud, Kosten ca. 15–20 €/Monat, direkt vom Klienten getragen) • Installation und Deployment des BUSINEEDS System-Stacks auf dem Server • Einrichtung von bis zu 5 Automatisierungs-Workflows gemäß gemeinsamem Abstimmungsprotokoll • Anbindung relevanter Drittdienste (E-Mail, Kalender, CRM, Buchungssystem) • Initiale Einweisung und Übergabe-Dokumentation Nicht enthalten: Laufende Betreuung, Individualprogrammierung außerhalb des System-Stacks, strategische Beratung, Schulungen Dritter. Mitwirkungspflichten des Klienten: Bereitstellung eines Hetzner-Accounts, Zugangsdaten zu anzubindenden Diensten, notwendiger Dokumente (Gewerbeschein, Ausweis, Finanzamt-Unterlagen) innerhalb von 14 Tagen, Teilnahme an mindestens 2 Abstimmungsgesprächen.

§ 2 — Übergangspunkt

Die Aufbau-Phase gilt als abgeschlossen und geht in das Plattformlizenz-Modell über, wenn einer der folgenden Punkte eintritt: Option A — Datumsbasiert: Am vereinbarten Datum, unabhängig vom Fertigstellungsgrad. Option B — Meilensteinbasiert: Server live, System-Stack deployed, CRM mit Daten, mindestens eine Automatisierung produktiv, formale schriftliche Abnahme durch den Klienten. Spätestens 7 Tage vor dem Übergangspunkt informiert Thomas schriftlich. Beide Parteien bestätigen den Übergangspunkt. Mit der Bestätigung beginnt die erste Lizenz-Periode.

§ 3 — Lizenzmodell

Thomas räumt dem Klienten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am System-Stack ein. Dieses umfasst den Betrieb des Systems auf dem eigenen Server, die Nutzung aller Automatisierungen im regulären Geschäftsbetrieb sowie den Empfang von Updates im Rahmen der aktiven Plattformlizenz. Nicht enthalten: Weitergabe, Unterlizenzierung, Reverse Engineering, Nutzung für andere Unternehmen oder Marken als die vereinbarte. Bei ruhender oder gekündigter Plattformlizenz ruht das Nutzungsrecht. Bei dauerhafter Kündigung erlischt es vollständig.

§ 4 — Setup-Fee, Plattformlizenz & Growth Share

Setup-Fee: Einmalige Setup-Fee in Höhe von 3.690 € (netto, Founder-Preis, limitiert) bzw. 7.777 € (netto, Regulärpreis), zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fällig vor Beginn der Aufbau-Phase. Die Setup-Fee deckt die initiale Einrichtung des Systems gemäß § 1 ab. Monatliche Lizenz: 369,00 € (netto) pro Monat, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lizenzpauschale umfasst den fortlaufenden Zugang zum BUSINEEDS System-Stack, laufende Wartung und Monitoring, Betriebssicherstellung (Reaktionszeit bei kritischen Ausfällen: max. 4 Stunden werktags), System-Updates sowie ein monatliches Strategie- und Statusgespräch (60 Minuten). Nicht enthalten: Individuelle Entwicklungsleistungen. Diese werden separat als Projektpaket nach Aufwand vereinbart und gesondert abgerechnet. Umsatzbeteiligung (Revenue Share): 9 % auf den Nettoumsatz, der direkt durch das System generiert wird. Details zur Definition system-generierter Umsätze sowie zur Abrechnung werden im individuellen Onboarding-Dokument festgehalten. Zahlungsbedingungen: Setup-Fee einmalig vor Aufbau-Phase. Monatliche Lizenz im Voraus, zahlbar bis zum 1. des Monats. Revenue Share monatlich im Nachhinein, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Zahlungsart: Überweisung. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen sind Supportleistungen aussetzbar.

§ 5 — Geistiges Eigentum

Der gesamte Code, alle Architekturen, Workflows und technischen Komponenten bleiben ausschließlich geistiges Eigentum von Thomas Wahl — unabhängig von Zahlungen des Klienten. Alle Daten, die durch den Klienten oder dessen Geschäftstätigkeit entstehen (Kundendaten, Kommunikation, Inhalte, Konfigurationen), sind und bleiben ausschließlich Eigentum des Klienten. Thomas nutzt diese Daten ausschließlich zum Systembetrieb.

§ 6 — Datenschutz (DSGVO)

Der Klient ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Thomas agiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Ein separater AVV ist spätestens zum Übergangspunkt abzuschließen. Thomas verpflichtet sich: Verarbeitung nur auf Weisung des Klienten, Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), Sub-Auftragsverarbeiter nur mit Zustimmung, Meldung von Datenpannen innerhalb von 24 Stunden. Serverstandort: Europäisches Rechenzentrum (Hetzner, Deutschland). Keine Drittlandübertragung ohne schriftliche Vereinbarung.

§ 7 — Kündigung

Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende, schriftlich. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Zahlungsverzug über 30 Tage trotz Mahnung, wesentliche IP-Verletzung, schwerwiegender Datenschutzverstoß, Insolvenzantrag. Nach Kündigung: Thomas deinstalliert das System, übergibt alle Klientendaten als Export (CSV/JSON), bestätigt die vollständige Löschung schriftlich. Der Server verbleibt beim Klienten. Kein Lock-in: Thomas verpflichtet sich ausdrücklich, den Übergang zu einer anderen Lösung reibungslos zu gestalten.

§ 8 — Haftung

Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Keine Haftung für entgangene Gewinne, indirekte Schäden oder Datenverluste durch Drittanbieter-Ausfälle (soweit gesetzlich zulässig). Für Ausfälle seitens Hetzner oder anderer Infrastrukturanbieter übernimmt Thomas keine Haftung, sofern er die verfügbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen hat.

§ 9 — Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bad Schussenried, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt. Dieser Vertrag, gemeinsam mit dem separat abzuschließenden AVV, bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
Fragen zu diesem Vertrag? thomas@busineeds.de